Asbestarbeiten und Entsorgung

Asbestrückbau

Wir sind eine zertifizierte Firma, die Asbestarbeiten an Fußbodenbelägen ausführen darf. 

Für Bodenbeläge aus asbesthaltigen Material gelten die Vorschriften der TRGS 519. Das bedeutet, dass nur anerkannte Fachbetriebe diesen Belag entfernen dürfen. 

Ob Ihr Bodenbelag tatsächlich Asbest enthält, lässt sich mithilfe einer Materialprüfung in einem geeigneten Labor feststellen. 

Anschließend können wir Ihren asbesthaltigen Bodenbelag sach- und fachgerecht entfernen und entsorgen. 

Wir werden Ihnen dann auch alle Arbeitsschritte genau erklären und mit Ihnen einen geeigneten Termin abstimmen. 

Vinyl-Asbest-Platten(auch Floor-Flex- oder Flex-Platten) i. d. R. quadratische Platten mit einer leicht marmorierte Oberfläche, meist grau oder beige, rot, gelb, schwarz, blau 

Cushion-Vinyl-Beläge(„CV“-Beläge) sind lagenartig aufgebaute PVC-Bahnenwaren, mit starker Farbgebung und Musterung. Das Dekor bildet in der Regel Fliesen oder Ziegelfußböden nach. 

Nicht autorisierte Personen dürfen diese Arbeiten NICHT ausführen. Es werden möglicherweise irreparabel Gesundheitsschäden verursacht. 

Bei nicht ordentlicher Durchführung soll man sich sofort an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt wenden. 

Bei groben Verstößen (z. B. herumfliegende Platten oder Hochdruckreinigung) kann auch die Polizei angerufen werden.